Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden

Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Solltest du Fragen haben, kannst du uns jederzeit kontaktieren.

  • §1 Geltungsbereich

    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Kunden, die sich bei der Ahmad & Machlah GbR (im Folgenden "schuNa") registriert haben, und schuNa zur Erhaltung von Lernförderung im Bildungsbereich durch Unterricht.
    2. schuNa behält sich das Recht vor, diese AGB ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen werden den Kunden bekanntgegeben.
    3. Die AGB gelten als angenommen, sobald sie von den Kunden zur Kenntnis genommen wurden.
    4. Informationen zum Datenschutz sind unter www.schuna.de/datenschutzbestimmungen.html abrufbar und Teil dieser AGB.
    5. Durch die Registrierung und Nutzung der schuNa-App erklären die Kunden ihr Einverständnis mit diesen AGB.
    6. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch schuNa.
  • §2 Vertragsgegenstand, Gegenstand der AGB

    1. Jede Person, die Lernförderung im Bildungsbereich benötigt, kann sich bei schuNa anmelden. Dies können Schüler, Studenten oder Personen aus anderen Bildungsbereichen sein und werden nachfolgend als "Kunden" bezeichnet.
    2. Die auf der Website angebotenen Stufen und Fächer für Schüler werden bekannt gegeben.
    3. schuNa bietet Unterricht in verschiedenen Fächern und Stufen an. Dabei übernimmt schuNa die direkte Durchführung des Unterrichts und stellt qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung, um den Kunden bestmöglich zu fördern.
  • §3 Registrierung und Aufnahme als Kunde

    1. Schulnoten sind für die Registrierung und Anmeldung von Schülern irrelevant.
    2. Schüler unter 18 Jahren werden als Familie aufgenommen. Für die Registrierung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
    3. Schüler aus derselben Familie werden in der Regel unter einem gemeinsamen Familienkonto verwaltet. Volljährige Schüler haben jedoch die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto zu erstellen.
    4. Über die Website können Kunden unverbindliche Anfragen bezüglich der Stundenpakete stellen.
    5. Nach Eingang der Anfrage setzt sich schuNa mit dem Interessenten in Verbindung. Bei Entscheidung für ein bestimmtes Paket werden die Anmeldedaten sowie individuelle Anforderungen bezüglich der Lernförderung aufgenommen. Kunden sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu kommunizieren.
    6. Nach Abschluss der Registrierung wird der Interessent zum registrierten Kunden. schuNa beginnt daraufhin die Suche nach einer passenden Lehrkraft
    7. Lernförderung für BuT-Kunden ist grundsätzlich erst nach Erhalt der Bewilligung durch die bewilligende Stelle möglich.
    8. Bei telefonischer oder persönlicher Anfrage entfällt die Onlineanfrage.
    9. Durch die Aufnahme als Kunde durch schuNa oder externe Dienstleister (nachfolgend "Vermittler") stimmt der Kunde den jeweils geltenden AGBs zu.
    10. Registrierte Kunden und ihre Erziehungsberechtigten erhalten Zugang zur schuNa-App zur Organisation zukünftiger Nachhilfetermine.
  • §4 Ablauf der Lernförderung

    1. Die Lernförderung beginnt mit einer kostenlosen Probestunde für den Kunden. Bei BuT-Kunden wird diese Stunde vom bewilligten Stundenkontingent abgezogen.
    2. Nach der Probestunde hat der Kunde die Möglichkeit, ein Bildungspaket zu erwerben, das als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit dient.
    3. Anschließend sucht schuNa nach einer passenden Lehrkraft für den Kunden, indem sie die Anforderungen des Kunden mit den Qualifikationen der Lehrkräfte abgleicht.
    4. Anschließend erfolgt durch schuNa die Suche nach einer geeigneten Lehrkraft, die den Anforderungen des Kunden entspricht. Hierbei werden die Qualifikationen der Lehrkräfte mit dem Vermittlungsdaten des Kunden abgeglichen.
    5. Der Kunde kann für jedes gebuchtes Fach maximal eine Lehrkraft erhalten.
    6. Die Suche nach einer Lehrkraft kann je nach Unterrichtsform (online oder präsenz) bis zu zwei Wochen (online) oder vier Wochen (präsent) dauern, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Standort und Komplexität. Gegen Aufpreis kann die Suche beschleunigt werden. Sollte innerhalb dieser Zeit keine passende Lehrkraft gefunden werden, kann der Kunde vom Bildungspaket zurücktreten (für BuT-Kunden erfolgt gegebenenfalls ein Anbieterwechsel).
    7. Bei der Suche nach einer geeigneten Lehrkraft hat der Kunde keinen Anspruch auf bestimmte Charakterisierungsmerkmale, die keine Auswirkungen auf die fachliche Qualifikation haben.
    8. Wenn eine geeignete Lehrkraft gefunden wurde, organisiert schuNa den ersten Kennenlerntermin. Die Laufzeit des gebuchten Pakets beginnt mit dem Datum dieses Termins.
    9. Die Laufzeit des Pakets wird in Monaten ab dem Kennenlerntermin unterteilt. Zum Beispiel, wenn der Kennenlerntermin am 14.04. stattfindet und die Paketlaufzeit 3 Monate beträgt, umfasst dies die Zeiträume 14.04. bis 13.05., 14.05. bis 13.06. und 14.06. bis 13.07.
    10. Innerhalb jedes Monats stehen dem Kunden 8 Unterrichtseinheiten zur Verfügung. Der Kunde vereinbart einen Nachhilfetermin mit der zuständigen Lehrkraft, um diese in Anspruch zu nehmen.
    11. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen am Ende des jeweiligen Monats und können nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
    12. Werden in einem Monat mehr als 8 Unterrichtseinheiten in Anspruch genommen, so werden die zusätzlichen Einheiten gemäß dem im Paket vereinbarten Stundensatz dem Kunden in Rechnung gestellt. Kunden, die ein Lastschriftmandat erteilt haben, haben die zusätzlichen Kosten zusammen mit dem vereinbarten Paketpreis von ihrem Konto abgebucht.
    13. Die Nachhilfetermine können ausschließlich von der Lehrkraft in die schuNa-App eingetragen werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Richtigkeit der Termine zu überprüfen. Änderungen von Terminen in der schuNa-App (Datum, Uhrzeit usw.) sind nur durch die Lehrkraft und schuNa möglich.
    14. Nach dem Kennenlerntermin vereinbaren der Kunde und die zuständige Lehrkraft die Termine eigenständig. Diese Termine müssen ordnungsgemäß in die schuNa-App eingetragen und aktuell gehalten werden. Dabei obliegt es dem Kunden, die Termine eigenverantwortlich zu vereinbaren.
  • §5 Unterrichtseinheiten (‚folgend „UE“ genannt)

    1. Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 60 Minuten. Bei privaten Schülern werden Vorund Nachbereitungszeiten von der Unterrichtszeit abgezogen, wobei diese maximal 15 Minuten betragen dürfen. Bei BuT-Schülern entspricht diese Regelung den Richtlinien der bewilligenden Stelle.
    2. Die kleinste mögliche Zeiteinheit beträgt 0,5 Unterrichtseinheiten. Jede angefangene 0,5 UE wird vollständig vom Stundenkontingent abgezogen. Für BuT-Kunden gelten die entsprechenden Richtlinien der bewilligenden Stelle.
    3. Die Verantwortung für die Erfassung der bereits absolvierten Unterrichtseinheiten liegt beim Kunden. In der schuNa-App können vereinbarte Termine und deren Details wie Datum und Dauer eingesehen werden. Bei Fragen zum verbleibenden Stundenkontingent steht es dem Kunden frei, sich jederzeit an schuNa.
  • §6 Bestätigung der Unterrichtseinheiten

    1. Die Bestätigung der Unterrichtseinheiten erfolgt durch die Unterschrift des Kunden bzw. dessen Erziehungsberechtigten sowie die Unterschrift der zuständigen Lehrkraft.
    2. Die Lehrkraft hat jede Unterrichtseinheit unmittelbar im Anschluss zu unterschreiben.
    3. Die Unterschrift des Kunden bzw. dessen Erziehungsberechtigten erfolgt erst nach der Unterschrift der Lehrkraft. Dies kann über das eigene Benutzerkonto erfolgen.
    4. Bei Präsenzunterricht besteht die Möglichkeit, über das Benutzerkonto der Lehrkraft zu unterschreiben. Beim Onlineunterricht kann die Lehrkraft einen Link zur Unterschrift senden.
    5. Falls Termine nicht vom Kunden unterschrieben werden, wird dieser zu Beginn des Monats von schuNa kontaktiert. Es wird eine Frist von 5 Tagen zur Bestätigung oder Löschung der Termine gesetzt. Nach Ablauf der Frist werden die nicht bestätigten oder gelöschten Termine intern von schuNa bestätigt und sind damit abgeschlossen und nicht mehr änderbar.
    6. Die Lehrkraft wird eine Stunde nach einem Termin benachrichtigt, falls dieser nicht von ihr unterschrieben wurde. Danach erfolgen zwei weitere Erinnerungen an die Unterschrift. Sollte der Termin dennoch nicht von der Lehrkraft unterschrieben werden, wird er gelöscht. Die Lehrkraft wird nach dem Löschen des Termins benachrichtigt.
  • §7 Rechte und Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben bezüglich der personenund vermittlungsbezogenen Daten zu machen.
    2. Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Nachhilfetermin bis zu 12 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abzusagen oder zu verschieben. Hierfür muss die Lehrkraft rechtzeitig benachrichtigt werden, entweder schriftlich oder telefonisch. Bei einer nicht rechtzeitigen Absage oder Verschiebung eines Termins wird eine Unterrichtseinheit vom Stundenkontingent des Kunden abgezogen. Für BuT-Kunden wird im Namen der zuständigen Lehrkraft ein pauschaler Betrag in Höhe von 5,00 € berechnet.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, von schuNa übermittelte Zugangsund vermittlungsrelevante Daten vertraulich zu behandeln. Zudem handelt der Kunde eigenverantwortlich bezüglich der Aktivitäten im Rahmen seines gebuchten Stundenkontingents.
    4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, schuNa die relevanten Daten für die Vermittlung (Klasse, Fach, Themengebiet usw.) mitzuteilen.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen und planmäßig mit der Lehrkraft durchzuführen.
    6. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vereinbarte Termine unmittelbar per Unterschrift zu bestätigen. Termine, die vom Kunden unterschrieben wurden, gelten als bestätigt und können nicht geändert werden.
  • §8 Vertragsdauer / Kündigung

    1. Das Vertragsverhältnis zwischen schuNa und dem Kunden entsteht beim Buchen eines Bildungspakets.
    2. Nach dem ersten Kennenlerntermin kann der Kunde nicht mehr vom gebuchten Paket zurücktreten. Die Gesamtsumme des gebuchten Pakets ist dementsprechend zu entrichten, unabhängig davon, wie viele Unterrichtseinheiten bereits erteilt wurden.
    3. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt.
    4. Das Vertragsverhältnis kann unter folgenden schwerwiegenden Gründen fristlos gekündigt werden: bei einem schweren Konflikt mit der Lehrkraft (Nachweise sind erforderlich), bei schwerer Krankheit des Kunden, sofern dieser den Unterricht nicht mehr fortsetzen kann (die Krankheit muss nachgewiesen werden), wenn keine passende Ersatzlehrkraft gefunden werden kann und dadurch unzumutbare Wartezeiten entstehen.
    5. Bereits abgerechnete oder verfallene Unterrichtseinheiten werden nicht zurückerstattet.
    6. Beim Nichterscheinen zum ersten Kennenlerntermin oder bei verspäteter Absage wird eine Gebühr von 30,00 € fällig, um den Aufwand für die Vermittlung und die Organisation des ersten Kennenlerntermins abzudecken. Diese Gebühr kann bei Vorliegen triftiger Gründe nach interner Prüfung erlassen werden.
  • §9 Nutzung der schuNa-App und der schuNa-Website

    1. schuNa-App und die schuNa-Website sind geistiges Eigentum von schuNa. Jegliche Bilder, Texte, Konzepte oder andere Inhalte, die auf der schuNa-App oder der schuNa-Website vorhanden sind, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von schuNa nicht verwendet, vervielfältigt, verbreitet oder anderweitig genutzt werden.
    2. Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen wird darauf hingewiesen, dass die schuNa-App und die schuNa-Website durch das Urheberrechtsgesetz und andere geistige Eigentumsrechte geschützt sind. Jegliche Verletzung dieser Rechte kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüchen.
    3. Es ist untersagt, die schuNa-App oder die schuNa-Website für rechtswidrige oder unzulässige Zwecke zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung von diffamierenden, beleidigenden, obszönen oder anderweitig rechtswidrigen Inhalten.
    4. schuNa behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus kann schuNa bei einem Verstoß das Nutzerkonto sperren oder den Zugriff auf die schuNa-App und die schuNa-Website einschränken.
  • §10 Auskunft und Schweigepflicht

    1. schuNa verpflichtet sich gegenüber dem Kunden alle für das Unterrichten des Kunden wesentlichen Auskünfte zu erteilen. Über alle anderen Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich des Kunden betreffen und welche ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangen, hat schuNa gegenüber allen Personen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  • §11 Schlussbestimmungen

    1. Schriftformerfordernis: Jede Änderung dieser AGBs bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
    2. Rechtswahl/Gerichtsstand unterliegt dem deutschen Recht. Als Gerichtsstand ist Essen vereinbart.
    3. Fortgeltung des Vertrages: sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag oder eine Bestimmung im jeweiligen Honorarvertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen vertraglichen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden nahekommt.
Hier findest du die alten AGB als PDF-Dateien zum Download: